gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Stand: 08/2026
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen:
Auftragsverarbeiter
Matthias Papst
TeamStamp
Zugspitzstraße 7
83395 Freilassing
Deutschland
– nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ –
und
dem jeweiligen Nutzer der Software „TeamStamp“, sofern dieser personenbezogene Daten Dritter verarbeitet,
– nachfolgend „Verantwortlicher“ –
(1) Dieser Vertrag wird elektronisch geschlossen.
(2) Die Zustimmung erfolgt durch aktive Bestätigung (Checkbox) im Rahmen der Registrierung oder im Kundenbereich.
(3) Mit der Zustimmung bestätigt der Verantwortliche, dass er personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet und TeamStamp als Auftragsverarbeiter einsetzt.
(4) Die jeweils gültige Version ist im Kundenbereich einsehbar und versioniert.
(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der webbasierten Software „TeamStamp“.
(2) Die Verarbeitung dient der Bereitstellung einer SaaS-Lösung zur Arbeitszeitverwaltung und organisatorischen Unterstützung.
(3) Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages über die Nutzung von TeamStamp.
Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters erfolgt nicht.
Je nach Nutzung können folgende Datenarten betroffen sein:
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
(1) Der Auftragsverarbeiter setzt technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO um. Diese umfassen insbesondere:
(2) Die Maßnahmen sind im Einzelnen in Anlage 1 (Technische und organisatorische Maßnahmen) beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrags und dort auch als PDF abrufbar.
(1) Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Subunternehmer zu:
Google Ireland Limited – Hosting (Firebase), Infrastruktur, KI-Funktionen (Google Cloud Vertex AI, regionaler Endpunkt Frankfurt, europe-west3)
Stripe Payments Europe Ltd. – Zahlungsabwicklung
(2) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass mit allen Subunternehmern datenschutzkonforme Vereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO bestehen.
(3) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vorab in Textform (z. B. per E-Mail oder über den Kundenbereich) über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung von Subunternehmern (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
(4) Der Verantwortliche kann einer solchen Änderung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt.
(5) Widerspricht der Verantwortliche und ist keine einvernehmliche Lösung möglich, sind beide Parteien berechtigt, den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen.
Sofern eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage:
Der Verantwortliche ist insbesondere verantwortlich für:
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im technisch möglichen und zumutbaren Rahmen bei:
(1) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
(2) Die Meldung enthält mindestens:
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags werden personenbezogene Daten gelöscht oder – auf Wunsch – in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt.
(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(1) Der Verantwortliche ist berechtigt, die Einhaltung dieses Vertrags in angemessenem Umfang zu überprüfen.
(2) Prüfungen haben unter Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu erfolgen.
(3) Vor-Ort-Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung zulässig.
(1) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO.
(2) Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB von TeamStamp.
(1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.